Anpassungs- und Veränderungsbedarf


1. Weniger staatliche Vorgaben

Dazu gehört die Korrektur der Wirtschaftsrechnung, die so genannte Internalisierung der

externen Effekte. Sie treten auf, wenn Dritte unter der wirtschaftlichen Tätigkeit leiden (oder davon profitieren), ohne dass solche Kosten bzw. Nutzen in das Kosten-Nutzen-Kalkül des Verursachers einfließen. Außerdem zählt die Absicherung des Existenzminimums – allerdings nur entsprechend des Subsidiaritätsprinzips – zu den notwendigen staatlichen Eingriffen.


2. Schnellere Verwaltungsarbeiten in den Ämtern

Manuel Dieckmann (Nordrhein-Westfalen): „Aus meiner Sicht ersticken wir langfristig an einer maßlosen Bürokratie. Als Unternehmer hat man das Gefühl, dass man immer mehr verwaltet und immer weniger unternimmt. So verlieren Unternehmer langfristig die Motivation und dementsprechend kann sich das im schlimmsten Fall auf ein ganzes Land übertragen. Lassen Sie uns gemeinsam diese Fesseln lösen, um weiterhin stark und leistungsfähig zu bleiben.“ 


3. Mehr Investitionen des Staates für fortschrittliche Mittel

Immer mehr mittelständische Unternehmen erkennen: Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen. Zudem ermöglichen digitale Technologien neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung. Digitale Kompetenzen und geschulte Mitarbeiter sind deshalb ein entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass es in vielen Unternehmen noch großen Digitalisierungsbedarf gibt. So fehlt im Bereich der IT-Sicherheit oft noch das nötige Bewusstsein für die Abwehr von Risiken. Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen zu ermöglichen. Zuschüsse gibt es bei: 

  • Investitionen in digitale Technologien
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen

4. Weniger Formulare für Neugründungen von Firmen

Um sie zu entlasten, hat der Bundestag am späten Donnerstagabend ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung beschlossen, dass Bürokratie abbauen soll. "Das Entlastungsvolumen dieses Gesetzes beträgt insgesamt immerhin 750 Millionen Euro pro Jahr", sagte Helmut Nowak (CDU), Mitglied im Wirtschaftsausschuss. Kleine Firmen sollen zum Beispiel davon profitieren, dass die Grenzwerte für Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabeordnung von 500.000 auf 800.000 Euro angehoben werden. Gleiches ist bei der Meldeschwelle in der Intrahandelsstatistik vorgesehen. Besonders entlasten soll das Gesetz Existenzgründer. "Jede Neugründung schafft erfahrungsgemäß durchschnittlich vier bis fünf Arbeitsplätze", sagte Nowak und wies darauf hin, dass die Zahl der Neugründungen in den letzten Jahren zurückgegangen sei. Für Start-Ups werden deshalb in den ersten drei Jahren statistische Meldepflichten gestrichen, und bei kurzfristig Beschäftigten steigen die Pauschalierungsgrenzen bei der Einkommenssteuer. Der Bundesrat muss dem Gesetz nur noch zustimmen.

5. Verteilung des Geldes auf die Bürger

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/sozialpolitik-geld-fuer-alle-buerger-1408368.html
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/sozialpolitik-geld-fuer-alle-buerger-1408368.html

Damit die Soziale Marktwirtschaft weiterhin bestehen kann, ist vor allem ein Anpassungs- bzw. Veränderungsbedarf bei der Verteilung des Geldes auf die Bürger erforderlich.

Zu den Leitbildern der Verteilungspolitik gehören vier sogenannte Prinzipien. Insbesondere das Leistungsprinzip muss für eine gleichere Verteilung des Geldes verbessert/reformiert werden.

Um dies weiter auszuführen, muss man zunächst wissen, was das Leistungsprinzip ist bzw. welche Ziele es verfolgt:

Mit diesem Prinzip wird angestrebt, jedes Individuum entsprechend seiner Leistung, die es durch Arbeit und/oder Kapital erbringt, zu entlohnen. Diese Leistungen werden dann mit Marktpreisen bewertet.

Leider kommt es auch im 21. Jahrhundert vor, dass Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Präferenzen diskriminiert und anders behandelt werden. Sie werden also nicht nach ihrer Leistung beurteilt.

 

Was außerdem kritisch zu betrachten ist, ist die Voraussetzung, dass die zu entlohnende Leistung objektiv messbar und zu unverzerrten Marktpreisen bewertet werden kann, was nicht immer der Fall ist.

Eine Anpassung bei der Bemessung der Leistung wäre also angebracht.

 

Besonders die Verteilung des Geldes zwischen arm und reich ist teilweise enorm groß. Durch mehr Subventionen des Staates sowie strengere Regulierungen für Menschen mit überdurchschnittlich hohem Einkommen könnte diese Probleme behoben werden.

Soziale Ungleichheit ist deshalb ein immer noch sehr aktuelles und akutes Thema, dass durch politische Maßnahmen geändert werden muss.

 

→  Denn die reichen Leute werden immer reicher und die Armen immer ärmer.

6. Steuermaßnahmen

Ein weiterer Anpassungsbedarf liegt bei den Steuermaßnahmen.

Laut Gleichheitsprinzip wird jeder Mensch in gleichem Umfang an den Lasten und Gütern einer Gesellschaft beteiligt. Dazu zählt auch die Entrichtung von Steuern.

Bereits 2020 wurde aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie eine Umsatzsteuersatzsenkung für sechs Monate (01.Juli – 31.Dezember) umgesetzt. Dabei lagen die Steuersätze nur noch bei 16% und 5% anstatt dem Regelsteuersatz von 19% und dem ermäßigten Steuersatz von 7%.

 

Für Personen mit einem jährlich zu versteuerndem Einkommen ab 58.597 € gilt der Spitzensteuersatz von 42%. Übersteigt das Einkommen den Betrag von 277.826€ gilt sogar der höchste Grenzsteuersatz – auch Reichensteuer genannt – von 45%. Dies klingt zwar nach enorm viel??, vergleicht man aber diesen Satz mit anderen Ländern, fällt auf, dass er gar nicht mal so hoch ist. 

 

Spitzensteuersätze in der EU:

 Dänemark: 55,6%

 Belgien: 53,7%

 Portugal: 53%

 Niederlande: 52%

 Spanien: 52%

 Deutschland: 42%

Quelle: https://www.steuerklassen.com/steuern/spitzensteuersatz/

7. Einbeziehung der Gesellschaft

Quelle: https://www.best-in-fonds.de/
Quelle: https://www.best-in-fonds.de/

Eine weiter Maßnahme, die zur Verbesserung der Sozialen Marktwirtschaft beitragen kann, ist das Einbeziehen der Gesellschaft.

So wäre es beispielsweise sinnvoll bei wichtigen Entscheidungen Volkabstimmungen durchzuführen. Die Gesellschaft würde sich dadurch wichtiger und mehr wahrgenommen fühlen und das Interesse, sich für politische Maßnahmen – und vor allem für die Soziale Marktwirtschaft – einzusetzen und sich zu informieren, würde deutlich steigen. Dabei ist es vor allem wichtig, die Ideen, sowie auch Ängste und Sorgen der Menschen war zunehmen und erst zunehmen.

 

Außerdem ist es vorteilhaft, wenn mehr Investitionen durch Fonds getätigt werden.

Aber was ist überhaupt ein Investmentfond? Diese Frage stellen sich viele Menschen, da sie zu wenig darüber aufgeklärt werden.

 

Um es kurz zu fassen:

Durch Investmentfonds werden eingezahlte Gelder gebündelt und man zahlt mit vielen Anlegern in einen gemeinsamen Topf ein. Das Ziel darin besteht, durch gut durchgeplante Strategien sein Geld zu vermehren.

Da das Geld in viele Vermögenswerte breit gestreut wird, ist das Risiko, sein Geld zu verlieren, sehr gering.

 

 

Durch diese Anlage kann man sehr gut Geld vermehren, wovon auch der Markt profitieren kann. Denn es wird mehr gekauft und die Unternehmen machen infolgedessen mehr Gewinn. Außerdem sind dadurch mehr Investitionen möglich.